Vermietung über das Buchungszentrum Sylt

Sehr geehrter Vermieter,

nachfolgend erläutern wir Ihnen die 4 möglichen Modelle der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Buchungszentrum Sylt. Sollten Sie bei der Entscheidung für eines dieser Modelle Beratung benötigen oder Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter natürlich gern zur Verfügung.

1. Kontingent mit Online-Pflege:
Ablauf wie beim Kontingent (siehe 2), also Buchungen des BZS ohne vorherige Rücksprache. Der Vermieter pflegt den ihn betreffenden Belegungsplan per Internet selbst, gibt also selbst Frei- und Belegmeldungen ein und garantiert deren Richtigkeit und Aktualität.
Provision: 9% zzgl. MwSt. (Optimale Vermittlungsart!)

2. Kontingent mit Pflege durch das Buchungszentrum:
Sie stellen uns ein abgesprochenes Bettenkontingent zur Verfügung, behalten aber ein Eigenbelegungsrecht (Rückfrage ihrerseits beim Buchungszentrum vor Abschluss einer Eigenbuchung unbedingt notwendig !). In diesem Kontingent buchen wir dann ohne vorherige Rückfrage, informieren Sie aber per Fax oder E-Mail umgehend über erfolgte Buchungen. Die Datenpflege erfolgt durch das Buchungszentrum nach Angaben des Vermieters.
Provision: 11% zzgl. MwSt.

3. Außerkontingent: 
Wir vermitteln freie Zeiten nach telefonischer Rückfrage beim Vermieter. Die Datenpflege erfolgt durch das Buchungszentrum nach schriftlichen Angaben des Vermieters.
Provision: 14% zzgl. MwSt.

4. Vollservice:
Wir betreuen Ihr Ferienobjekt "rundum", also wie eine Appartement-Vermietung mit Reinigung, Schlüsselübergabe, Wäscheservice. Belegungen erfolgen ausschließlich über das Buchungszentrum, eigene Gästeanfragen sind an uns weiterzuleiten.
Provision: 17 % zzgl. MwSt.

Wichtig zu wissen: die Provisionen sind erst beim erfolgreichen Zustandekommen einer Buchung fällig, für das Einstellen und Pflegen Ihrer Objekte in unsere Datenbank entstehen Ihnen k e i ne Kosten!



Vereinbarung zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen (Bitte gründlich lesen!)

1. Im Rahmen der Nachfrage und Wünsche der Gäste bieten das Buchungszentrum Sylt (nachfolgend BZS genannt) und seine Vertriebspartner die Unterkünfte des Vermieters auf den Online-Buchungsplattformen des BZS und seiner Vertriebspartner an. Der Vermieter bevollmächtigt das BZS und seine Vertriebspartner zum Abschluss von Beherbergungsverträgen zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Gast, auf der Grundlage seiner zur Verfügung gestellten Daten und Freimeldungen. Eine Kündigung der Vereinbarung ist zu jeder Zeit möglich, bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon aber unberührt und müssen wie vereinbart durchgeführt werden.

2. Das BZS oder seine Vertriebspartner werden den Vermieter über jeden Vertragsabschluss je nach Wunsch per Email, Telefax oder Post informieren. Der Vermieter hat zu jeder Zeit eine funktionstüchtige und empfangsbereite Einrichtung für den Empfang von Emails oder Telefax vorzuhalten. Der Vermieter kann sich auch selbst über Internet und Modem jederzeit über den Buchungsstand informieren.

3. Es ist Sache des Vermieters den jeweiligen Beherbergungsvertrag mit dem Gast abzuwickeln, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen und Ansprüche geltend zu machen. Die Tätigkeit des BZS und seiner Vertriebspartner beschränkt sich auf den Abschluss des Beherbergungsvertrages und das Inkasso des Mietbetrages.

4. Kommt der Vermieter durch eigenes Verschulden seiner Verpflichtung, dem Gast die nach dem Beherbergungsvertrag geschuldete Unterkunft zur Nutzung zu überlassen, nicht nach und kann auch keine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten, sind das BZS oder seine Vertriebspartner berechtigt, dem Gast eine mindestens gleichwertige oder bessere Unterkunft zu vermitteln und dem Leistungsträger die hierdurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5. Kommt es durch Verschulden des Vermieters mehrmals zu Doppelbuchungen ist das BZS berechtigt, die Vermittlungstätigkeit für den Leistungsträger einzustellen.