BUCHUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Vertragsabschluss
Zwischen Mieter und Vermieter wird durch Vermittlung des Buchungs-Zentrum-Sylt (BZS) ein Mietvertrag abgeschlossen. Die BZS handelt nicht in eigenem Namen, sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter hat also nur gegen diesen direkt Anspruch auf Vertragserfüllung. Das BZS ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a 651m BGB.

2. Buchungsgebühren und Zahlungsbedingungen
Pro Buchung erhebt das BZS eine Gebühr von EUR 25,00. Für eine Umbuchung werden zusätzlich EUR 10,00 berechnet.
Bei Buchungsabschluss übernimmt das BZS das Inkasso im Namen und für Rechnung der jeweiligen Leistungsträger. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine mindestens 25%ige Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor Anreise zu zahlen.

3.
Stornobedingungen
Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber dem BZS oder dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BZS. Wir empfehlen die Schriftform.

Stornieren Sie die Buchung oder nehmen Sie die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des Reisepreises bestehen. Der Anspruch ist unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nach Datum des Reiserücktritts werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
  • vom 44. bis 35. Tag: 50 % des Reisepreises
  • ab 34. Tag oder bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises

Bei der Berechnung des Ersatzes sind allerdings ersparte Aufwendungen (wie z.B. Frühstück, Bettwäsche oder Endreinigung) zu berücksichtigen, diese werden vom Reisepreis in Abzug gebracht. Auch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft werden gegengerechnet. Bei einer Stornierung erheben wir außerdem eine Stornierungsgebühr von EUR 27,50.

Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

 

4. Extraleistungen
Zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Extraleistungen, z.B. zusätzliche Wäsche oder Reinigungsservice, Telefongebühren usw. sind direkt zu verrechnen.


5. Übernahme des Mietobjektes
Bei Übernahme des Mietobjektes ist zusammen mit dem Übergabeberechtigten der Bestand an Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen und auf evtl. Mängel hinzuweisen. Der Mieter ist für das Objekt und die Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen.

6. An- und Abreise
Mietbeginn am Anreisetag 16.00 Uhr, Ende der Mietdauer am Abreisetag 10.00 Uhr.

7. Personenzahl
Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten als volle Personen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8. Haftung
Das BZS haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.


9. Reklamationen
Sollten Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an den Vermieter wenden. Ist hier keine Einigung zu erzielen, steht Ihnen die BZS gern hilfreich zur Seite.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand des BZS der Sylter Tagungs- und Kongressgesellschaft mbH ist Niebüll, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht.

11. Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.